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FUSSSCHUTZ 160 FUSSSCHUTZ INFO - SICHERHEITSSCHUHE Sicherheitskategorien und Zusatzanforderungen S1 Die Schuhe dieser Kategorie sind für Bereiche, in denen die Einwirkung von Feuchtigkeit nicht zu erwarten ist. Sie erfüllen die wichtigen Zusatzanforderungen: Energieaufnahmevermögen in der Ferse, geschlossener Fersenbereich und antistatische Ausrüstung der Laufsohle. S1P Wie S1, jedoch mit Durchtrittschutz. Schutz vor dem Eindringen spitzer Gegenstände durch die Sohle. S2 Wie S1, jedoch aus Obermaterialien mit wasserdurchtritthemmender Wirkung für Bereiche, in denen die Einwirkung von Nässe zu erwarten ist. S2P Wie S2, jedoch mit Durchtrittschutz. Schutz vor dem Eindringen spitzer Gegenstände durch die Sohle. S3 Wie S2, jedoch zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle für Bereiche, in denen die Gefahr besteht, dass spitze Gegenstände in die Sohle dringen. S4 Wie S2, aber als wasserdichter Stiefel S5 Wie S4, zusätzlich durchtrittsicher HRO Schutz vor Kontaktwärme durch hitzebeständige Laufsohle (60 Sekunden bis 300°C). CI Schutz vor Kälte durch kälteisolierende Laufsohle (max. 10°C Temperaturabfall in 30 min). WR Schutz vor Wasserdurchtritt (am kompletten Schuh getestet). SRC Rutschhemmung der höchsten Kategorie nach DIN EN 13287, Test bestanden sowohl auf Keramikfliese mit Reinigungsmittel (SRA) als auch auf Stahlboden mit Öl (SRB). ESD Electrostatic Discharge – Schutz vor elektrostatischer Entladung Metallfrei XB NB Mehrweitensystem – NB | XB Gewichtsberechnete SECURA VARIO®-Fersendämpfung (teilweise mit Multi-VARIO VITALITY® ausgestattet) über 91 kg und Vorfußdämpfung bis 91 kg und Vorfußdämpfung bis 79 kg und Vorfußdämpfung bis 57 kg und Vorfußdämpfung DGUV 112-191 DGUV 112-191 – Sie brauchen eine Einlagenversorgung in Ihrem Sicherheitsschuhen? Sie haben eine Beinverkürzung und Ihr Sicherheitsschuh muss erhöht werden? Ihre Füße passen in keinen konfektionierten Sicherheitsschuh und Sie brauchen einen maßgefertigte Sicherheitsschuh? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Bei der Fertigung berücksichtigen wir die neueste Gesetzeslage der BG-Regel 191 vom Januar 2007. Diese Regelung stellt klar, dass bei kleinsten Veränderungen der Sicherheitsschuhe die Baumusterprüfung erlischt. Schon durch das Tragen einer orthopädischen Einlage wird eine Veränderung am Arbeitssicherheitsschuh vorgenommen. Das hat zur Folge, dass die orthopädischen Zurichtungen und Einlagen die Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher eine Ausnahmeregelung geduldet haben. Diese Ausnahmeregelung wurde nun ersatzlos gestrichen! Somit dürfen nur noch bei ausgewählten Sicherheitsschuhen eine Einlagenversorgung oder Schuhzurichtung vorgenommen werden. Angesichts dessen haben mehrere Hersteller Systeme für orthopädische Anpassungen von Sicherheitsschuhen entwickelt, die als Ganzes baumustergeprüft sind. Zu unterscheiden sind hier Bausatzsysteme für unterschiedliche Zurichtungen einerseits, und Einlagensysteme andererseits. Bei letzterem wird der Sicherheitsschuh mit einem baumustergeprüften Einlagenrohling angeboten, der vom Orthopädieschuhmacher bearbeitet werden kann. Sowohl bei den Schuhzurichtungen als auch beim Anpassen der Einlage hat sich der Orthopädieschuhmacher genauestens an der Fertigungsanweisungen des Herstellers zu halten. Sicherheitsschuh nach DIN EN ISO Die Europäischen Normen (EN) für Schuhe im gewerblichen Gebrauch: Die DIN EN ISO 20344 regelt die Anforderungen und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch. Basisanforderungen siehe jeweilige DIN EN ISO DIN EN ISO 20345 – Testenergie Zehenkappe 200 Joules DIN EN ISO 20346 – Testenergie Zehenkappe 100 Joules DIN EN ISO 20347 – ohne Zehenkappe


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