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KOPFSCHUTZ 26 KOPFSCHUTZ INFO – ATEMSCHUTZ Was Sie sonst noch über Atemschutzfilter und deren Einsatz wissen sollten Atemfilter werden in Verbindung mit entsprechenden Atemanschlüssen (Vollmaske, Halbmaske, Atemschutzhaube oder Mundstückgerät) verwendet. Die gebrauchsfertige Kombination eines Atemfilters mit einem Atemanschluss wird als Filtergerät bezeichnet. Atemfilter reinigen die Einatemluft von Schadstoffen. Auch übelriechende und belästigende Stoffe werden von dem Atemfilter zurückgehalten. Entscheidend für die Wirksamkeit und damit für einen sicheren Schutz ist die richtige Auswahl des zweckentsprechenden Atemanschlusses und des geeigneten Atemfilters sowie die sachgemäße Verwendung. Für den Einsatz von Filteratemschutzgeräten müssen folgende Bedingungen unbedingt bekannt sein: ፚፚ Vorhandene Schadstoffe müssen nach Art, Eigenschaft und Zusammensetzung bekannt sein. ፚፚ Bei Sauerstoffmangel dürfen Atemfilter nicht eingesetzt werden. Der Sauerstoffgehalt der Einatemluft muss mehr als 17 Vol.-% betragen. ፚፚ Gasfilter dürfen nur gegen gasförmiges Schadstoffe verwendet werden – keinesfalls gegen Partikel. ፚፚ Partikelfilter dürfen nur gegen partikelförmige Schadstoffe verwendet werden – keinesfalls gegen Gase. ፚፚ Wenn Gase und Partikel zugleich auftreten oder wenn Partikel Gase freisetzen können, sind Kombinationsfilter zu verwenden. ፚፚ Die für die jeweilige Filterklasse höchstzulässige Schadstoffkonzentration ist zu beachten (siehe Tabelle). Das Ende der Gebrauchsdauer von Partikelfiltern oder Kombinationsfiltern, die gegen Feinstäube eingesetzt wurden, ist am sprunghaften Ansteigen des Atemwiderstandes (Einatemwiderstand) zu erkennen. Gegen radioaktive Stoffe, Sporen, Bakterien, Viren und proteolytische Enzyme sollen Partikelfilter nur einmal verwendet werden. Filterart Filterklasse Schutz gegen Leistungsvermögen GASFILTER 1 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen klein 2 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen mittel 3 Gase und Dämpfe Aufnahmevermögen groß PARTIKELFILTER P1/FFP feste Partikel und flüssige inerter Stoffe bis zum 4fachen GW Rückhaltevermögen klein P2/FFP feste und flüssige Partikel mindergiftiger (gesundheitsschädl.) Stoffe bis zum 10fachen GW Rückhaltevermögen mittel P3/FFP feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe bis zum 30fachen GW Rückhaltevermögen groß KOMBINATIONSFILTER 1-P2 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel gesundheitsschädlicher Stoffe Aufnahmevermögen klein/Rückhaltevermögen mittel 2-P2 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel gesundheitsschädlicher Stoffe Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen mittel 2-P3 Gase und Dämpfe und feste und flüssige Partikel giftiger und sehr giftiger Stoffe Aufnahmevermögen mittel/Rückhaltevermögen groß Filtertyp Hauptanwendungsbereich Kennfarbe Die Lagerzeiten Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lagerzeiten müssen vom Hersteller angegeben werden und betragen zwischen 3 und 5 Jahren. Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern und partikelfiltrierenden Halbmasken ist bei sachgemäßer Lagerung üblicherweise auf 3 Jahre begrenzt. Unsere Fachleute beraten Sie gern und liefernIhnen CE-zertifizierte Masken, die beim korrekten Einsatz ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. AX Gase und Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt ≤65°C A Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt >65°C B Anorganische Gase und Dämpfe z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff (Blausäure) E Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid K Ammoniak CO Kohlenmonoxid Hg Quecksilber (Dampf) NO Nitrose Gase einschließlich Stickstoffmonoxid Reaktorfilter Radioaktives Jod einschließlich radioaktivem Jodmethan P Partikel EN-Normen Vollmasken: DIN EN 136 Halb-/Viertelmasken: DIN EN 140 Filtrierende Halbmasken: DIN EN 149


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