Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eduard Lutz Schrauben-Werkzeuge GmbH
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; diese gelten für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter
Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit
widersprochen; Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
Die Unwirksamkeit einzelner Leistungsbedingungen lässt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Regelungen
sind durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen.
2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der schriftlichen und fernschriftlichen Bestätigung des
Verkäufers; Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart wird.
3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hält sich der Verkäufer an die
in seinen Angeboten enthaltenen Preise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer für 30 Tage gebunden. Verpackungskosten werden gesondert
berechnet.
4. Die Wahl der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen; die Versandkosten
trägt grundsätzlich der Käufer. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf,
so hat der Käufer die Ware spätestens innerhalb einer Frist von 12 Monaten
ab Bestellung abzurufen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer
berechtigt;
a) die Erfüllung des Vertrages, d. h. die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises,
zu fordern oder:
b) die Ware anderweitig zu veräußern und im Falle eines Mindererlöses
diesen als Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Erklärt sich der Verkäufer zur Rücknahme von gelieferten Waren bereit,
so kann der Verkäufer Wiedereinlagerungskosten in Höhe von mindestens
15 % des Warenwertes fordern.
5. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich,
sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Beträgt
die Verzögerung mehr als 3 Monate, so ist der Käufer nach angemessener
Nachfristsetzung (mindestens 2 Wochen) berechtigt, hinsichtlich des
noch nicht erfüllten Vertrages vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen; der Verkäufer ist zu
Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt.
6. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Der Käufer hat Mängel der
Kaufsache dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von
3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; die gleiche Frist gilt,
wenn während der Gewährleistungszeit Mängel auftraten. Bei beiderseitigen
Handelsgeschäften bleiben §§ 377 und 378 HGB unberührt. Bei
berechtigter Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz
liefern oder nachbessern. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung
zweimal fehl oder werden sie vom Verkäufer verweigert, so hat
der Käufer Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf
angemessene Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche
des Käufers sind ausgeschlossen.
7. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages
einschließlich Kosten und Zinsen Eigentum des Verkäufers.
Bestehen noch Forderungen aus anderen Lieferungen, so bleibt der
Eigentumsvorbehalt wirksam, bis alle Forderungen beglichen sind. Es gilt
die Kontokorrentklausel als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu
verarbeiten oder weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug
ist; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf, der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung – unerlaubte Handlung) bezüglich der
Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte tritt der Käufer
bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, nicht jedoch
zur Abtretung an einen Dritten; der Verkäufer kann dem Käufer die Einziehung
untersagen, wenn der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet.
8. Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers
30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Verkäufer
ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; soweit
bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, wird die Zahlung zunächst
auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber
und ohne Skontogewährung angenommen; Diskont, Spesen und
Wechselsteuer trägt der Käufer und werden in Rechnung gestellt.
9. Der Käufer gerät auf eine Mahnung nach Fälligkeit, spätestens mit
Ablauf eines Monats nach Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug.
Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz zu berechnen, das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens
bleibt vorbehalten. Der Käufer ist verpflichtet, für jede Mahnung
pauschal 2,00 Euro für Aufwendungen zu erstatten.
10. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur
berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis
beruhen.
11. Erfüllungsort ist Gersthofen; Gerichtsstand ist Augsburg.
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