Elektronischer Rechnungsservice für Lieferanten



 
Herausforderungen von Papierrechnungen in Unternehmen

Effizienz und Richtigkeit durch elektronische Rechnungen

 

Papierrechnungen stellen Unternehmen oft vor Herausforderungen: Die manuellen Prozesse sind nicht nur zeitaufwändig, sondern erhöhen auch das Risiko von Fehlern. Hinzu kommt, dass Rechnungen in Papierform nicht von überall abrufbar sind, verloren gehen oder durch Beschädigungen unbrauchbar werden. Das führt zu Verzögerungen bei der Nachverfolgung und Zahlung, was am Ende Zeit, Geld und vorallem auch Nerven kostet.

Mit elektronischen Rechnungen gehören diese Probleme der Vergangenheit an. Sie automatisieren Arbeitsabläufe, reduzieren Fehler und sorgen dafür, dass alle Rechnungen jederzeit schnell und unkompliziert verfügbar sind.





E-Rechnungspflicht ab 2025


 

Ab 1. Januar 2025: E-Rechnungen für deutsche B2B-Geschäfte Pflicht

 

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen im B2B-Bereich gemäß der Norm EN16931 ausstellen. Das bedeutet, Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format wie XRechnung oder ZUGFeRD erstellt werden. Ausnahmen gelten nur für Rechnungen unter 250 Euro (§ 33 UStDV). Bis Ende 2026 gibt es Übergangsregelungen, bei denen Rechnungen in anderen Formaten nur mit expliziter Zustimmung des Empfängers akzeptiert werden. Danach sind keine Papier- oder PDF-Rechnungen mehr zulässig. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme entsprechend anpassen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Bei Fragen zu E-Rechnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



E-Rechnung gesetzliche Verpflichtung

Elektronischer Rechnungsversand für Lieferanten

E-Rechnung für Lieferanten

Elektronische Rechnungsübermittlung an die Lutz Gruppe


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Kontaktieren Sie unsere E-Rechnungs-Experten ganz einfach unter 977@lutzgruppe.de oder telefonisch unter +49 (0)821 4989-977. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und beantworten all Ihre Fragen zum Thema E-Rechnung.




Sebastian Bayer Gersthofen