
Betrieblicher Arbeitsschutz

Absturzsicherungen mit Zubehör

Abseil- und Höhensicherungsgeräte

Erste Hilfe Koffer und Ausstattungen

Desinfektionsmittel und Augenspülflaschen

Erste Hilfe Zubehör
Grundlagen Betrieblicher Arbeitsschutz
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes
Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
Bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Maßnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umwelt sachgerecht mit dem Arbeitsplatz verknüpft werden.
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen (z. B. Schwangere, Jugendliche). Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn diese aus biologischen Gründen zwingend geboten sind.
Bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Maßnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umwelt sachgerecht mit dem Arbeitsplatz verknüpft werden.
Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen (z. B. Schwangere, Jugendliche). Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn diese aus biologischen Gründen zwingend geboten sind.
Unternehmerpflicht
Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich vor allem an den Unternehmer. Er muss Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte, Anlagen usw. so einrichten und unterhalten, dass die Beschäftigten gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Dazu verpflichten die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und das Regelwerk der Unfallversicherungsträger. D. h., als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet Regelungen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen. Dabei hat sich der betriebliche Arbeitsschutz an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes zu orientieren, die in § 4 ArbSchG aufgelistet sind.

Verbandmittelschrank

Skylotec Bandfalldämpfer

Warndreieck

Gehörschutz Wand-Aufbewahrungsbox

Lutz Pflege Creme

Sprühpflaster
Permanente Absturzsicherung und Höhensicherung
Permanente Absturzsicherungen von SKYLOTEC sind Bestandteil von persönlichen Absturz-Schutzsystemen. An den Anschlagpunkten der Anschlageinrichtung kann die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) befestigt werden.
PSA gegen Absturz
Die Systeme ermöglichen absturzgesichertes Auf- und Absteigen in beliebige Höhen und Tiefen an installierten senkrechten Steigleitern oder das Bewegen auf Flächen mit Absturzgefahr an horizontalen Systemen. Permanente Absturzsicherung kommt zum Beispiel zum Einsatz an Türmen, Schornsteinen, Hochbehältern, Brückenpfeilern, Masten, Antennenträgern, Maschinen und Betriebseinrichtungen, Hochregalen und Industrieanlagen, Gebäuden und Fassaden, in Schachtanlagen, Gruben sowie an Becken im Wasser- und Abwasserbereich.
Horizontale Systeme
Permanente horizontale Systeme eignen sich perfekt zur Sicherung von Personen in absturzgefährdeten Bereichen beim Bewegen auf horizontalen Ebenen wie auf oder unter Dächern oder an Fassaden. Der Benutzer kann mit unseren Systemen frei, ohne Umhängen an den Zwischenankern und Kurvenelementen, am Seil entlang gehen.
Vertikale Systeme
Permanente vertikale Systeme dienen der Sicherung von Personen beim Bewegen in die Höhe oder Tiefe, z.B. beim Auf- und Abstieg an Windkraftanlagen, Schornsteinen oder Masten. Der Benutzer kann mit unseren Systemen frei, ohne Umhängen an den Zwischenankern, sicher auf- und absteigen.
Warum muss PSAgA überprüft werden?
Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss nach jeder Beanspruchung, bei Zweifeln hinsichtlich des ordnungsgemäßen Zustandes, mindestens aber einmal jährlich durch einen Sachkundigen (vgl. DGUV 112-198) überprüft werden. Dieser entscheidet darüber, ob sich die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand befindet und die berufsgenossenschaftlich vorgeschriebenen Ablegereifen noch nicht erreicht sind. Die Materialprüfung basiert auf dem Grundsatz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Grundsatz 312-906) sowie auf den jeweiligen Herstellervorschriften. Bei der Prüfung ist auch auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten. Die Prüfung hat nach den Vorschriften des Herstellers zu erfolgen und ist zu dokumentieren.
Wir überprüfen gerne in Ihrem Auftrag Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) und schützen Sie somit vor vermeidbaren Unfällen und empfindlichen Strafen.

Löschdecke

Skylotec Verbindungsglied

Wundreinigungsset

Pflastersortiment

Skylotec Abseilgerät

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