Lutz Sicherheitsprüfungen


Leiterprüfung für mehr Sicherheit

Prüfleistung leicht gemacht!


Eine sorglose Verwendung Ihrer Arbeitsmittel ist im Arbeitsalltag sowohl für die Sicherheit der Anwender als auch für die Rechtsmäßigkeit unabdingbar.

Um Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zu schaffen und Ihre Kosten zu reduzieren, betreuen wir Sie mit unseren Prüfungs- und Wartungsdienstleistungen. Unser Prüf-Team versteht dabei Ihre Bedürfnisse und nimmt sich Zeit individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.

Da die Prüfintervalle der verschiedenen Geräte und Arbeitsmittel unterschiedlich sind, kann man schnell den Überblick verlieren, wann der nächste Termin fällig ist. Damit Sie keine Prüfung verpassen, überwachen unsere Mitarbeiter all Ihre Prüfungsgültigkeiten und erinnern Sie rechtzeitig daran einen neuen Prüf-Termin zu vereinbaren.




Kann oder muss?


Rechtliche Vorschriften: Prüfleistung


Bei Produkten wie Leitern bzw. Tritten und Elektrogeräten ist eine wiederkehrende Prüfung mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Dokumentation der veranlassten Prüfung ist von Nöten.

Wenn Sie die Arbeitsmittel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 nicht überprüfen lassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit in Form einer Geldstrafe, die bis zu 25.000 € ausfallen kann, geahndet werden.

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, bei dem ungültige, unsachgemäße oder nicht geprüfte Arbeitsmittel verwendet wurden, muss der Arbeitgeber 100 % der Ausfall- und Genesungskosten des verunfallten Arbeitnehmers übernehmen.




Unsere Prüfleistungen



Abgasabsauganlage-Prüfung

Abgasabsauganlage-Prüfung

nach DGUV 109-002
Prüfintervall: 12 Monate

Anschlagmittel-Prüfung

Anschlagmittel-Prüfung

nach DGUV Regel 100-500
Prüfintervall: 12 Monate

Arbeitskorb-Prüfung

Arbeitskorb-Prüfung

nach DGUV Regel 101-005
Prüfintervall: 12 Monate

Aufzug-Wartung

Aufzug-Wartung

DIN EN 13015
Prüfintervall: individuell

Brandmeldeanlage-Prüfung

Brandmeldeanlage-Prüfung

nach DIN 14675 & DIN VDE 0833
Prüfintervall: 12 Monate

Elektroprüfung

Elektro-Prüfung

nach DGUV - V3
Prüfintervall: 6 - 24 Monate

Erste-Hilfe-Prüfung

Erste-Hilfe-Prüfung

nach DIN 13157 & DIN 13169
Prüfintervall: 12 Monate

Feststellanlage-Prüfung Türen

Feststellanlage-Prüfung

nach DIN 14677
Prüfintervall: 12 Monate

Feuerlöscher-Prüfung

Feuerlöscher-Prüfung

nach DIN 14406/4 & DIN EN 3
Prüfintervall: 24 Monate

Fluchttürsteuerung-Prüfung

Fluchttürsteuerung-Prüfung

nach DIN EN 179 & DIN EN 1125
Prüfintervall: 12 Monate

Gehörschutz-Prüfung

Gehörschutz-Prüfung
(individuelle Anpassung - Otoplastik)

LärmVibrationsArbSchV §8
Prüfintervall: 36 Monate

Hubgerät-Prüfung

Hubgerät-Prüfung

nach FEM 4.004
Prüfintervall: 12 Monate

Hubtisch-Prüfung

Hubtisch-Prüfung

nach DGUV Grundsatz 308-002
Prüfintervall: 12 Monate

Klimaanlage-Prüfung

Klimaanlage-Prüfung
nach DGUV V D 4

Prüfintervall: 12 Monate

Kran-Prüfung

Kran-Prüfung

nach DGUV Grundsatz 309-001
Prüfintervall: 12 Monate

Leiter-Prüfung

Leiter-, Podest-, & Tritt-Prüfung
nach DGUV Information 208-16

Prüfintervall: 12 Monate

Messmittel-Prüfung und -Kalibierung

Messmittel-Prüfung

Eichung, Kalibrierung
Prüfintervall: 12 Monate

PSAgA-Prüfung

PSAgA-Prüfung

(z.B. Fallsicherungsgurte)
nach DGUV Grundsatz 312-906
Prüfintervall: 12 Monate

Rauchabzugsanlage-Prüfung

Rauchabzuganlage-Prüfung

nach DIN 18 232 Teil 2 & Kapitel 10.2, Wartung
Prüfintervall: 12 Monate

Regalprüfung

Regal-Prüfung

nach DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 & 208-043
Prüfintervall: 12 Monate

Sicherheitsschrank-Prüfung

Sicherheitsschrank-Prüfung

nach DIN 31051
Prüfintervall: 12 Monate

Tafel-Prüfung

Tafel-Prüfung

nach DGUV 202-021
Prüfintervall: 12 Monate

Tor-Prüfung

Tor-Prüfung

nach DGUV Vorschrift 208-022
Prüfintervall: 12 Monate

Verladerrampe-Prüfung

Verladerrampe-Prüfung

nach DGUV Regel 208-022
Prüfintervall: 12 Monate


Jetzt Prüftermin vereinbaren



Lutz berät Sie gerne bei der Prüfung Ihrer Arbeitsmittel

Sie benötigen eine Prüfung Ihrer Arbeitsmittel?

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

Füllen Sie in nur wenigen Schritten das Formular aus und fragen Sie ganz unverbindlich einen Prüfleistung bei uns an!




Leiter-, Tritt- und Podest-Prüfung

nach DGUV Information 208-016


Jedes Jahr passieren 17.000 Arbeitsunfälle bei der Benutzung von Leitern, Tritten oder Podesten. Laut einer Statistik verursachen Arbeitsunfälle, die durch Leitern entstehen, die längsten Arbeitsausfälle und resultieren damit in hohen Kosten für den Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es also, die Funktionssicherheit dieser Arbeitsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen, um so eine sichere Benutzung für den Arbeitnehmer zu gewährleisten.

Wie oft wird geprüft?
  • Mindestens alle 12 Monate
  • Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung und wenn Mängel festgestellt wurden häufigere Prüfungen erforderlich


Leiter-Prüfung von unserem Prüfleistungs-Team

Regalprüfung

nach DIN 15635 und DGUV Regel 108-007


Prüfung von Regalanlagen durch Lutz Mitarbeiter
Arbeitsunfälle im Lager sind keine Seltenheit. 2021 gab es allein knapp 88.000 Unfälle bei der Lagerung (Be- und Entladen), über 16.000 waren im Zusammenhang mit Regalsystemen. Bereits minimale Beschädigungen an Regalträgern können gravierende Folgen haben. Um diese Gefahr zu minimieren hat der Gesetzgeber zusammen mit der DGUV Richtlinien herausgebracht, die eine regelmäßige, sorgfältige Prüfung von Regalen nach DIN EN 15635 nach sich zieht.

Wie oft wird geprüft?
  • Inspektionen und Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (1 wöchig oder länger) werden von internen, befähigten Personen durchgeführt
  • "Expertenprüfung" muss spätestens alle 12 Monate erfolgen oder vor der ersten Nutzung des Regals von fachkundigem Personal.



Profitieren Sie von den Lutz Prüfleistungen


Zeit und Kosten sparen
Prüfungen sind rechtlich konform
Umfassende Dokumentation des Prüfergebnisses
Effiziente Organisation der Prüfungen

PSAgA-Prüfung

nach DGUV Grundsatz 312-906


Zu eine der größten Unfallgefahren bei der Arbeit zählt der Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen. Dabei zählt diese Art von Arbeitsunfall auch zu den tödlichsten und die Verletzungsgefahr ist tendenziell auch schon bei einer geringen Höhe enorm. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern geeignete Produkte wie Absturzsicherungen zur Verfügung zu stellen. Damit die Absturzsicherungen auch über die Jahre ihre Sicherheit versprechen, ist es gesetzlich vorgeschrieben diese Arbeitsmittel regelmäßig von Sachkundigen überprüfen zu lassen.

Wie oft wird geprüft?

  • Mindestens alle 12 Monate
  • Bei überdurchschnittlicher Benutzung öfter
  • Nach Beschädigung oder Sturzbelastung


Aufkleben des Prüfaufklebers nach erfolgreicher Prüfung von Absturzsicherung

Hubwagen Prüfung

nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004


Regelkonforme Prüfung von Hubwagen bei Lutz
Wie oft wird geprüft?
  • Mindestens alle 12 Monate
  • Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung häufigere Prüfungen erforderlich

Was wird beachtet?
  • Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen
  • Sichtprüfung der Schweißnähte. Prüfung der Bremsen (sofern vorhanden)
  • Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel
  • Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken
  • Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen.


Arbeitskorb Prüfung

nach DGUV Regel 101-005


Wie oft wird geprüft?
  • Mindestens alle 12 Monate
  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Nach wesentlichen Änderungen am Arbeitskorb
  • Nach Schadensfällen und besonderen Ereignissen (z.B. Verhaken, Aufsetzen)
Was wird beachtet?
  • Allgemeine Sichtprüfung der Bolzen, Verschraubungen sowie Prüfung auf Verschleiß
  • Untersuchung des Arbeitsmittels auf Beschädigung
  • Überprüfung auf Vollständigkeit


Sichtprüfung eines Arbeitskorbs


Mit uns sind Sie auf der sichern Seite



Lutz berät Sie gerne

Starten Sie jetzt Ihr Projekt "Arbeitsmittel prüfen" und gestalten Sie das Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeiter sicher!

Wir unterstützen Sie dabei. 

 

Füllen Sie in nur wenigen Schritten das Formular aus und fragen Sie ganz unverbindlich unsere Lutz Prüfleistungen bei uns an!