Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Eduard Lutz Schrauben-Werkzeuge GmbH


1.  Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; diese gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen; Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
 
     Die Unwirksamkeit einzelner Leistungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Regelungen sind durch zulässige Bestimmungen zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommen.
 
2.  Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers; Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
 
3.  Soweit nichts anderes vereinbart wurde, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer für 30 Tage gebunden. Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
 
4.  Die Wahl der Versandart bleibt dem Verkäufer überlassen; die Versandkosten trägt grundsätzlich der Käufer. Erfolgt eine Bestellung auf Abruf, so hat der Käufer die Ware spätestens innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Bestellung abzurufen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkäufer berechtigt;
a)  die Erfüllung des Vertrages, d. h. die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises, zu fordern oder:
b)  die Ware anderweitig zu veräußern und im Falle eines Mindererlöses diesen als Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
     Erklärt sich der Verkäufer zur Rücknahme von gelieferten Waren bereit, so kann der Verkäufer Wiedereinlagerungskosten in Höhe von mindestens 15 % des Warenwertes fordern.
 
5.  Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Beträgt die Verzögerung mehr als 3 Monate, so ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 2 Wochen) berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertrages vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen; der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen jederzeit berechtigt.
 
6.  Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Der Käufer hat Mängel der Kaufsache dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen; die gleiche Frist gilt, wenn während der Gewährleistungszeit Mängel auftraten. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben §§ 377 und 378 HGB unberührt. Bei berechtigter Mängelrüge kann der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz liefern oder nachbessern. Schlagen Ersatzlieferung oder Nachbesserung zweimal fehl oder werden sie vom Verkäufer verweigert, so hat der Käufer Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder auf angemessene Herabsetzung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen.
 
7.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages einschließlich Kosten und Zinsen Eigentum des Verkäufers. Bestehen noch Forderungen aus anderen Lieferungen, so bleibt der Eigentumsvorbehalt wirksam, bis alle Forderungen beglichen sind. Es gilt die Kontokorrentklausel als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist; Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
     Die aus dem Weiterverkauf, der Weiterverarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung – unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, nicht jedoch zur Abtretung an einen Dritten; der Verkäufer kann dem Käufer die Einziehung untersagen, wenn der Käufer sich im Zahlungsverzug befindet.
 
8.  Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen; soweit bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, wird die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber und ohne Skontogewährung angenommen; Diskont, Spesen und Wechselsteuer trägt der Käufer und werden in Rechnung gestellt.
 
9.  Der Käufer gerät auf eine Mahnung nach Fälligkeit, spätestens mit Ablauf eines Monats nach Fälligkeit der Rechnung in Zahlungsverzug. Der Verkäufer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen, das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist verpflichtet, für jede Mahnung pauschal 2,00 Euro für Aufwendungen zu erstatten.
 
10. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich zustimmt oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
11. Erfüllungsort für die Standorte Gersthofen, Weilheim i. Obb., Neuburg/Donau und Bopfingen, ist der jeweilige Standort mit dem Gerichtsstand Augsburg. Für den Standort Neubrandenburg gilt Neubrandenburg als Erfüllungsort und Gerichtsstand.