Lutz Sicherheitsprüfungen

Prüfleistung leicht gemacht!
Eine sorglose Verwendung Ihrer Arbeitsmittel ist im Arbeitsalltag sowohl für die Sicherheit der Anwender als auch für die Rechtsmäßigkeit unabdingbar.
Um Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zu schaffen und Ihre Kosten zu reduzieren, betreuen wir Sie mit unseren Prüfungs- und Wartungsdienstleistungen. Unser Prüf-Team versteht dabei Ihre Bedürfnisse und nimmt sich Zeit individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.
Da die Prüfintervalle der verschiedenen Geräte und Arbeitsmittel unterschiedlich sind, kann man schnell den Überblick verlieren, wann der nächste Termin fällig ist. Damit Sie keine Prüfung verpassen, überwachen unsere Mitarbeiter all Ihre Prüfungsgültigkeiten und erinnern Sie rechtzeitig daran einen neuen Prüf-Termin zu vereinbaren.
Kann oder muss?

Bei Produkten wie Leitern bzw. Tritten und Elektrogeräten ist eine wiederkehrende Prüfung mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Dokumentation der veranlassten Prüfung ist von Nöten.
Wenn Sie die Arbeitsmittel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 nicht überprüfen lassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit in Form einer Geldstrafe, die bis zu 25.000 € ausfallen kann, geahndet werden.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, bei dem ungültige, unsachgemäße oder nicht geprüfte Arbeitsmittel verwendet wurden, muss der Arbeitgeber 100 % der Ausfall- und Genesungskosten des verunfallten Arbeitnehmers übernehmen.
Unsere Prüfleistungen

Abgasabsauganlage-Prüfung
nach DGUV 109-002Prüfintervall: 12 Monate

Anschlagmittel-Prüfung
nach DGUV Regel 100-500Prüfintervall: 12 Monate

Arbeitskorb-Prüfung
nach DGUV Regel 101-005Prüfintervall: 12 Monate

Aufzug-Wartung
DIN EN 13015Prüfintervall: individuell

Brandmeldeanlage-Prüfung
nach DIN 14675 & DIN VDE 0833Prüfintervall: 12 Monate

Elektro-Prüfung
nach DGUV - V3Prüfintervall: 6 - 24 Monate

Erste-Hilfe-Prüfung
nach DIN 13157 & DIN 13169Prüfintervall: 12 Monate

Feststellanlage-Prüfung
nach DIN 14677Prüfintervall: 12 Monate

Feuerlöscher-Prüfung
nach DIN 14406/4 & DIN EN 3Prüfintervall: 24 Monate

Fluchttürsteuerung-Prüfung
nach DIN EN 179 & DIN EN 1125Prüfintervall: 12 Monate

Gehörschutz-Prüfung
(individuelle Anpassung - Otoplastik)
LärmVibrationsArbSchV §8Prüfintervall: 36 Monate

Hubgerät-Prüfung
nach FEM 4.004Prüfintervall: 12 Monate

Hubtisch-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 308-002Prüfintervall: 12 Monate

Klimaanlage-Prüfung
nach DGUV V D 4
Prüfintervall: 12 Monate
Kran-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 309-001Prüfintervall: 12 Monate

Leiter-, Podest-, & Tritt-Prüfung
nach DGUV Information 208-16
Prüfintervall: 12 Monate
Messmittel-Prüfung
Eichung, KalibrierungPrüfintervall: 12 Monate

PSAgA-Prüfung
(z.B. Fallsicherungsgurte)nach DGUV Grundsatz 312-906
Prüfintervall: 12 Monate

Rauchabzuganlage-Prüfung
nach DIN 18 232 Teil 2 & Kapitel 10.2, WartungPrüfintervall: 12 Monate

Regal-Prüfung
nach DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 & 208-043Prüfintervall: 12 Monate

Sicherheitsschrank-Prüfung
nach DIN 31051Prüfintervall: 12 Monate

Tafel-Prüfung
nach DGUV 202-021Prüfintervall: 12 Monate

Tor-Prüfung
nach DGUV Vorschrift 208-022Prüfintervall: 12 Monate

Verladerrampe-Prüfung
nach DGUV Regel 208-022Prüfintervall: 12 Monate
Leiter-, Tritt- und Podest-Prüfung
nach DGUV Information 208-016
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate
- Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung und wenn Mängel festgestellt wurden häufigere Prüfungen erforderlich

Regalprüfung
nach DIN 15635 und DGUV Regel 108-007

Wie oft wird geprüft?
- Inspektionen und Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (1 wöchig oder länger) werden von internen, befähigten Personen durchgeführt
- "Expertenprüfung" muss spätestens alle 12 Monate erfolgen oder vor der ersten Nutzung des Regals von fachkundigem Personal.
Profitieren Sie von den Lutz Prüfleistungen




PSAgA-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 312-906
Zu eine der größten Unfallgefahren bei der Arbeit zählt der Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen. Dabei zählt diese Art von Arbeitsunfall auch zu den tödlichsten und die Verletzungsgefahr ist tendenziell auch schon bei einer geringen Höhe enorm. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern geeignete Produkte wie Absturzsicherungen zur Verfügung zu stellen. Damit die Absturzsicherungen auch über die Jahre ihre Sicherheit versprechen, ist es gesetzlich vorgeschrieben diese Arbeitsmittel regelmäßig von Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate
- Bei überdurchschnittlicher Benutzung öfter
- Nach Beschädigung oder Sturzbelastung

Hubwagen Prüfung
nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004

- Mindestens alle 12 Monate
- Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung häufigere Prüfungen erforderlich
Was wird beachtet?
- Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen
- Sichtprüfung der Schweißnähte. Prüfung der Bremsen (sofern vorhanden)
- Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel
- Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken
- Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen.
Arbeitskorb Prüfung
nach DGUV Regel 101-005
- Mindestens alle 12 Monate
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen am Arbeitskorb
- Nach Schadensfällen und besonderen Ereignissen (z.B. Verhaken, Aufsetzen)
- Allgemeine Sichtprüfung der Bolzen, Verschraubungen sowie Prüfung auf Verschleiß
- Untersuchung des Arbeitsmittels auf Beschädigung
- Überprüfung auf Vollständigkeit

Mit uns sind Sie auf der sichern Seite
