Die BG Bau unterstützt Arbeitsschutzmaßnahmen
Schutz der Mitarbeiter ist ein wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Doch die Investitionen, die Unternehmen dafür tätigen müssen, sind teilweise riesig. Das ist der Grund, warum kleine Betriebe einen übermäßigen Arbeitsschutz oft gar nicht umsetzen können. Jedoch sind effektive Arbeitsschutzmaßnahmen ausschlaggebend für reduzierte Arbeitsunfälle- bzw. ausfälle und Berufskrankheiten. Außerdem steigern sie das Wohlbefinden der Mitarbeiter im Betrieb und sind maßgebende Voraussetzungen für einen störungsfreien Arbeitsalltag.
Aufgrund dieser Wichtigkeit der Unfallprävention honoriert die Berufsgenossenschaft Bau Investitionen in Maschinen, Maßnahmen und Produkte, die das Arbeiten für Menschen sicherer und gesünder machen.
So lohnt sich Arbeitsschutz gleich doppelt: Die Sicherheit im Unternehmen erhöht sich und BG Bau unterstützt dabei mit finanziellen Mitteln.

Arbeitsschutzprämien in folgenden Bereichen:








Arbeitsschutzprämien-Katalog
GEFÖRDERTE PRODUKTE















IHR WEG ZUR PRÄMIE

Schritt 1: Produkt kaufen
Suchen Sie sich eines der vielen geförderten Produkte aus und kaufen Sie es.

Schritt 2: Fördersumme ermitteln
Je nach Produkt und geleisteten BG Bau Beiträgen beträgt die Arbeitsschutzprämie zwischen 20 € und 30.000 €.

Schritt 4: Fördersumme auszahlen lassen
So einfach kann man zufrieden in Arbeitsschutz investieren!
VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE FÖRDERUNG
Die Voraussetzungen für eine Arbeitsschutzprämie sind unterschiedlich und hängen davon ab ob und wie viele Beiträge man zur Berufsgenossenschaft dazu steuert.
Eine beitragsabhängige Förderung kann man ab
- einem Beitrag zur BG von mindestens 100 Euro und
- mindestens einem/einer Beschäftigten beantragen.
Unternehmer*innen, die niemanden beschäftigen, werden mit bis zu 250 Euro pro Kalenderjahr unterstützt, aber nur, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG Bau abgeschlossen haben.
Die Höhe der Fördersumme pro Jahr ist abhängig von der Höhe des BG-Beitrags, jedoch können Fördersummen auch über mehrere Jahre angespart werden.
RECHTLICHE HINWEISE
Das Prämiensystem ist eine freiwillige Leistung der BG BAU, deshalb besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung unter anderem
• bei Beitragsrückständen oder Insolvenz des Unternehmens,
• bei Überschreitung der individuellen Förderhöchstsumme des Unternehmens und
• bei Ausschöpfung der Haushaltsmittel für Arbeitsschutzprämien.
Zuschüsse müssen zurückerstattet werden, sofern innerhalb des ersten Jahres nach der Beschaffung das bereits geförderte Arbeitsmittel weiterverkauft wird.
Haftungsausschluss: Die BG BAU übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Zusammenhang stehen mit Beschaffung, Einbau, Montage, Erprobung, Benutzung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörung, Wartung, Um- und Abbau sowie Transport des geförderten Arbeitsmittels.